Vorlage an EuGH: BGH setzt weitere Sportwetten-Verfahren aus
- EuGH für Beurteilung der europarechtlichen Situation maßgeblich
- Entscheidung wirkt sich auch auf andere Verfahren aus
- EuGH hat im Verfahren „Ince“ bereits für Anbieter entschieden
- Fehlen der Konzession kann Anbietern nicht entgegengehalten werden
Tipico begrüßt die am 25. Juli 2024 getroffene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) [in der Sache I ZR 90/23], maßgebliche Fragen zum Sportwetten-Angebot in der Zeit vor der aktuellen deutschen Glücksspielregulierung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Der BGH folgt damit den Argumenten von Tipico, dass die gegenständlichen Fälle nicht ohne Vorlage an den EuGH entschieden werden können.Tipico begrüßt darüber hinaus die Entscheidung des BGH in einem anderen Verfahren (in der Sache I ZR 12/24), bis zu einer finalen Klärung durch den EuGH auch solche Sportwettenverfahren auszusetzen, bei denen es um angebliche Verstöße gegen Anforderungen an die Gestaltung des Internetangebotes geht (bspw. 1000€-Limit). Das Gericht macht damit jetzt deutlich, dass die Entscheidung des EuGH sich auch auf diese Verfahren auswirken könnte. Tipico geht davon aus, dass Anforderungen, die sich auf den Internetvertrieb beziehen, im Falle der Bestätigung ihres Rechtsstandpunkts durch den EuGH ebenfalls keine Anwendung mehr finden.Tipico ist sehr zuversichtlich, dass der EuGH erneut im Sinne der Anbieter entscheiden wird, so wie er das bereits mehrfach getan hat und zuletzt 2016 im Verfahren „Ince“ (C-336/14 – Ince). Mit diesem hatte der EuGH in einem strafrechtlichen Verfahren klargestellt, dass das Fehlen einer deutschen Konzession aufgrund des damaligen unionsrechtswidrigen Vergabeprozesses den in der EU lizenzierten Anbietern nicht entgegengehalten werden darf. Was aufgrund des Unionsrechts straf- und verwaltungsrechtlich nicht verboten ist, kann auch zivilrechtlich nicht verboten sein. Denn die Einheit der Rechtsordnung gilt auch im Unionsrecht.
Matthias Folkmann, Leiter der Unternehmenskommunikation bei Tipico, sagt: „Wir begrüßen die Entscheidung des BGH, sich unserer Rechtsmeinung anzuschließen und sich an den EuGH zu wenden, um die Rechtslage in dieser Sache zu klären. Wir sind und waren als Unternehmen stets legal tätig. Die Gerichte haben das über zwei Jahrzehnte hinweg immer wieder bestätigt. Wir sehen daher keinen Grund, warum der EuGH nicht bei seiner bisherigen Linie bleiben und in unserem Sinne entscheiden sollte. Dennoch gibt es Klagekanzleien, die Spieler weiterhin ganz offenbar bewusst in die Irre führen und mit nicht nachvollziehbaren Erfolgsversprechen zu Klagen bzw. Klageabtretungen bewegen wollen.“