Tipico begrüßt europarechtliche Klärung zu Rückforderungsklagen

  • Landgericht Erfurt betont: dem EuGH komme hier das letzte Wort zu
  • Tipico: „Erwarten eine verbindliche Klärung und Harmonisierung der Rechtsprechung in Deutschland“
  • Kampagne erreicht Millionenpublikum bei ARD-Sportschau und auf Youtube
  • Prävention und Aufklärung vor Risiken stehen im Mittelpunkt

Tipico – der führende Sportwettenanbieter in Deutschland – begrüßt ausdrücklich, dass das Landgericht Erfurt (LG Erfurt) in der Sache 8 O 1125/123 Fragen zur Zulässigkeit von Rückforderungsklagen bei [Online-]Sportwetten für den Zeitraum vor Konzessionserteilung, also vor dem 9. Oktober 2020, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorlegen möchte. Dies bestärkt Tipico in seiner bisherigen Rechtsauffassung: Kunden von Sportwettanbietern in Deutschland haben stets ein rechtmäßiges Sportwetten-Angebot auf Basis der europäischen Dienstleistungsfreiheit in Anspruch genommen und es gibt keine Grundlage für die Rückerstattung von Glücksspielausgaben.

Laut Hinweisbeschluss des LG Erfurts sollen dem EuGH sämtliche klärungsbedürftige unionsrechtliche Fragestellungen zu [Online-]Sportwetten vorgelegt werden. Das Landgericht betont, dass dem EuGH hier das letzte Wort zukomme und nimmt auch zu dem kürzlich ergangenen Hinweisbeschluss des BGH in der Sache I ZR 88/23 Stellung: Es sei für das LG Erfurt nicht nachvollziehbar, dass der BGH ein bei ihm anhängiges Verfahren zu Online-Casino mit Blick auf eine Vorlage aus Malta (ohne Begründung) aussetzt, nicht jedoch seinerseits den EuGH zum Thema Sportwetten anruft.

Insbesondere deswegen, weil der BGH in seiner jüngsten Beurteilung ganz offen dem Europäischen Gerichtshof widersprochen hat, beabsichtigt das LG Erfurt nun diese Vorlage. Die Rechtslage in den sogenannten Spielerklagen-Fällen kann damit abschließend geklärt werden. Tipico geht davon aus, dass damit auch ähnlich gelagerte Verfahren nun vermehrt ruhend gestellt werden, bis eine solche Klärung durch den EuGH erfolgt ist.

Matthias Folkmann, Unternehmenssprecher der Tipico Gruppe ergänzt: „Wir begrüßen die Vorgangsweise des Landgerichts Erfurt ausdrücklich. Die Argumente des Hinweisbeschlusses decken sich mit unserer Rechtsauffassung, die bisher auch von vielen deutschen Gerichten geteilt wurde. Nicht zuletzt in jenem Verfahren, das beim BGH anhängig ist und in dem wir in allen bisherigen Instanzen recht bekommen haben. Wir erwarten durch den EuGH eine verbindliche Klärung und Harmonisierung der Rechtsprechung in Deutschland und Europa.“

 

Klares Zeichen gegen Instrumentalisierung der Spieler

Die Entscheidung sendet zugleich ein deutliches Zeichen an Klagekanzleien und Prozessfinanzierer, die diese Art von Klagen als lukratives Geschäftsmodell verfolgen. Matthias Folkmann meint dazu: „Bei Rückforderungsklagen werden seit Jahren Spieler instrumentalisiert und es wird schamlos die Unerfahrenheit und Unwissenheit der Verbraucher ausgenutzt, um das Geschäftsmodell der Klagekanzleien und Prozessfinanzierer zu unterfüttern und die eigenen Gewinne zu maximieren. Eine Entscheidung des EuGH hat das Potential, diesem Geschäftsmodell endgültig die Grundlage zu entziehen.“

Als zuverlässiger, regulierungskonformer und rechtstreuer Anbieter wird sich Tipico, bestärkt durch die Vorgangsweise des LG Erfurt und damit die anstehende unionsrechtliche Klärung der Rechtsfragen, weiterhin mit allen juristischen Mitteln gegen dieses Geschäftsmodell zur Wehr setzen.