Stellungnahme zur Berichterstattung in ARD/Zeit vom 6. März 2025
Die ARD und Die ZEIT haben am 06.03.2025 zu Online-Sportwetten in Deutschland berichtet. Dabei wird von einer „geheimen Vereinbarung“ zwischen Sportwettenanbietern und den Bundesländern gesprochen.
Diese Darstellung ist unrichtig.
Es handelt sich bei dieser Vereinbarung um einen gerichtlichen Vergleich, der in einer öffentlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts Darmstadt geschlossen und protokolliert wurde. Mehr noch – die Bundesländer haben die Inhalte dieses Vergleichs in ihrem Zwischenbericht zur Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags veröffentlicht. Der Bericht ist seit Juni 2024 auf den Webseiten der Innenministerkonferenz und mehrerer Landesparlamente abrufbar.
In einem am 06.03.2025 in der ARD-Sendereihe „Monitor“ ausgestrahlten TV-Beitrag zu OnIine-Glücksspiel in Deutschland wird zudem von der Redaktion behauptet, dass ein Student mit geringer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit innerhalb von „knapp zwei Sekunden“ sein Einzahlungslimit bei Tipico erhöhen konnte. Dabei wird versucht den Eindruck zu erwecken, dass dies nicht im Einklang mit den regulatorischen Vorgaben stünde. Dieser Eindruck soll offenbar bewusst verstärkt werden, indem behauptet wird, dass sich Tipico auf die Frage, warum diese Limiterhöhung gewährt wurde „nicht äußern wollte.“
Diese Darstellung ist unrichtig.
Hier die Frage und die von uns zeitgerecht übermittelte Antwort im Original-Wortlaut:
ARD Monitor: In einem Selbstversuch haben wir einen Studenten mit geringem monatlichem Einkommen gebeten, sein Limit bei Tipico zu erhöhen. Binnen weniger Minuten hatte er die Zusage Ihres Unternehmens zur Limiterhöhung auf 10.000 Euro pro Monat – obwohl offenkundig ist, dass dies seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigt. Bitte nehmen Sie dazu Stellung.
Tipico: Wir sehen uns den Fall sehr gerne genau an. Wenn Sie uns die entsprechenden Daten mitteilen, können wir uns dazu äußern, warum diese Limiterhöhung bewilligt wurde.
Auf diese Antwort erhielten wir vom zuständigen Redakteur keinerlei Rückmeldung.
Tatsächlich erfolgt die Prüfung einer angefragten Limiterhöhung anhand der in der Erlaubnis festgelegten Nebenbestimmungen. Es gibt die Möglichkeit aus mehreren Methoden zu wählen. Die in diesem Bericht dargestellte Schufa-G-Abfrage ist eine davon.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat zum Thema Schufa-G-Abfrage eine ausführliche Information veröffentlicht: Stellungnahme der GGL